In einem weiteren Artikel [78] geht es um Gotcha. Hierbei handelt es sich um Gewehre, die Kugeln aus farbiger Gelatine verschießen. Die Farbflecken dienen als Treffermarkierung. Im freien Gelände sind Gotchapistolen waffenscheinpfichtig; das Gelände muß außerdem so abgesichert werden. Diese Vorschrift erfüllte eine Gruppe von 6 Gotchaspielern nicht, so daß sie, auch in zweiter Instanz, zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.